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   BVerwG, 27.11.1961 - VIII B 106.61   

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https://dejure.org/1961,2378
BVerwG, 27.11.1961 - VIII B 106.61 (https://dejure.org/1961,2378)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1961 - VIII B 106.61 (https://dejure.org/1961,2378)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1961 - VIII B 106.61 (https://dejure.org/1961,2378)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Vertriebenenausweises ohne Ausschlußvermerk - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung der Revision - Voraussetzungen für eine Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Berücksichtigung eines Gutachtens ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1961 - VIII B 106.61
    Nach § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG in der jetzt geltenden Fassung, die der Entscheidung in einem etwaigen Revisionsverfahren zugrunde gelegt werden müßte (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]), sind wirtschaftliche Gründe als besondere Zwangslage anzuerkennen, wenn die Existenzgrundlage zerstört oder entscheidend beeinträchtigt worden ist oder wenn die Zerstörung oder entscheidende Beeinträchtigung nahe bevorstand.
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1961 - VIII B 106.61
    Das träfe nur dann zu, wenn zu erwarten wäre, daß die Entscheidung, in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. dieBeschlüsse vom 5. Mai 1961 - BVerwG I B 50.60 - undvom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, sowie Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1960, Anm. I 2 a zu § 132 VwGO).
  • BVerwG, 05.05.1961 - I B 50.60

    Kenntlichmachung von Weinlagen durch Beschriftung im Weinbaugebiet der Mosel -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1961 - VIII B 106.61
    Das träfe nur dann zu, wenn zu erwarten wäre, daß die Entscheidung, in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. dieBeschlüsse vom 5. Mai 1961 - BVerwG I B 50.60 - undvom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, sowie Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1960, Anm. I 2 a zu § 132 VwGO).
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 74.65

    Rechtsmittel

    Davon ist das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. z.B. den Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG VIII B 106.61 -).
  • BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 93.60

    Rechtsmittel

    Es reicht nicht aus, daß es sich um eine in früherer Zeit einmal vorhanden gewesene oder um eine für die Zukunft angestrebte Existenzgrundlage handelt (vgl. den Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG VIII B 106.61 -).
  • BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 41.60

    Nichtzulassung zum Studium in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) - Klärung der

    Es reicht nicht aus, daß es sich um eine in früherer Zeit einmal vorhanden gewesene oder um eine für die Zukunft angestrebte Existenzgrundlage handelt (vgl. denBeschluß vom 27. November 1961 - BVerwG VIII B 106.61 -).
  • BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 33.60

    Antrag auf einen Ausweis C für Sowjetzonenflüchtlinge - Anerkennung als

    Im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG kann, wie auch durch den Wortlaut des obigen Ausschußberichtes bestätigt wird, nur eine solche Existenzgrundlage des Betroffenen in Betracht kommen, die zur Zeit des Eintritts der Bedrängnis, auf die der Betroffene sich beruft, auch wirklich bestanden hat Es reicht nicht aus, daß es sich um eine in früherer Zeit einmal vorhanden gewesene oder um eine für die Zukunft angestrebte Existenzgrundlage handelt (vgl. denBeschluß vom 27. November 1961 - BVerwG VIII B 106.61 -).
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